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Berlin taz | Nach langem Gerangel hat sich die Ampel-Koalition geeinigt:
Die Mietpreisbremse [1][soll bis Ende 2028] verlängert werden. Einen
entsprechenden Gesetzentwurf, der auch der taz vorliegt, hat
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nun in die Ressortabstimmung
gegeben.
Die Mietpreisbremse regelt die Miethöhe bei Neu- oder Wiedervermietungen:
Diese darf bei Vertragsabschluss höchstens zehn Prozent über der
ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bislang gilt die 2015 eingeführte
Mietpreisbremse bis Ende 2025. Das Instrument soll in angespannten
Wohnungsmärkten einen zu großen Mietenanstieg verhindern. Wann ein
Wohnungsmarkt als angespannt gilt, legen die Landesregierungen fest.
Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse wird ein Vorhaben aus dem
Koalitionsvertrag der Ampel umgesetzt. Doch die uneindeutige Formulierung
„bis zum Jahre 2029“ hat die FDP offenbar für sich genutzt: SPD und Grüne
hatten damit einschließlich 2029 gemeint, herausgekommen ist eine
Verlängerung bis Ende 2028.
Auch in einem anderen Punkt hat sich die FDP durchgesetzt: Künftig gelten
höhere Anforderungen für die Begründung, wenn die Mietpreisbremse in einem
bestimmten Gebiet erneut greifen soll. Laut Gesetzentwurf muss sich dann
aus der Begründung ergeben „welche Abhilfemaßnahmen ergriffen wurden“ und
weshalb sie dennoch erforderlich ist.
Dazu muss man wissen: Die FDP würde die Mietpreisbremse laut eigenem
Parteiprogramm am liebsten abschaffen. Und der zuständige Minister für
Mietrecht ist eben Bundesjustizminister Marco Buschmann – von der FDP. Vor
diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass er die
Mietrechtsnovelle bewusst heraus zögert hat, um eine Einigung mit
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bei einer wiederum von der FDP
geforderten [2][Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung] zu erzielen.
Die Mietpreisbremse soll nun mehr oder weniger in ihrer bisherigen Form
weiterbestehen – ohne weitergehende Verbesserungen. Dabei kritisieren
Mieterschutzverbände schon lange, dass die Mietpreisbremse zu viele
Ausnahmen hat. Sie wird zum Beispiel häufig durch das Vermieten
[3][möblierter Wohnungen oder Kurzzeitvermietungen] umgangen.
## Ausnahme Neubau
Zudem gilt sie nicht für umfassende Modernisierungen oder für „Neubauten“.
Als Neubau gelten Gebäude, die erstmals nach Oktober 2014 genutzt oder
vermietet wurden. Die Idee dahinter war, Neubauinvestoren nicht unnötig
abzuschrecken. Doch mit dieser Regelung zählen nun auch Wohnungen als
Neubau, die schon zehn Jahre alt sind. Der Deutsche Mieterbund fordert
deshalb, den Stichtag „von derzeit 2014 auf 2024“ anzuheben.
Schon jetzt sei „jeder dritte Mieterhaushalt mit seinen Wohnkosten
überlastet“, kritisierte die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes,
Melanie Weber-Moritz. Den Mieterschutz nun frühzeitig im Jahr 2028 enden zu
lassen, sei „kontraproduktiv“.
Die Linkenpolitikerin Caren Lay bezeichnete die Verlängerung der
Mietpreisbremse als „Placebo-Pille“ und bemängelte, dass „weitere Maßnahmen
des sozialen Mieterschutzes aus dem Koalitionsvertrag“ nicht kommen werden.
Tatsächlich ist unklar, ob weitere Mieterschutzvorhaben der Ampel noch
umgesetzt werden.
## Und die anderen Versprechen?
Vereinbart war zum Beispiel die Senkung der sogenannten Kappungsgrenze.
Diese legt fest, dass bestehende Mieten, die noch unterhalb der
ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, innerhalb von drei Jahren höchstens um
15 Prozent steigen dürfen. Das betrifft insbesondere alte Mietverträge.
Die Ampel wollte die Grenze von 15 auf 11 Prozent senken, um den
Mietenanstieg zu verlangsamen. Passiert ist bislang nichts. Zudem sollten
qualifizierte Mietspiegel für Gemeinden über 100.000 Einwohner*innen
verpflichtend werden und der Betrachtungszeitraum vergrößert werden. Die
Idee war, damit mehr Transparenz zu schaffen und einen mietdämpfenden
Effekt zu erzielen.
Ein weiterer Streitpunkt innerhalb der Koalition ist ein verbesserter
Kündigungsschutz. Bei außerordentlichen Kündigungen gibt es eine
Schonfristregelung: Wenn Mietschulden innerhalb von zwei Monaten beglichen
werden, wird die Kündigung unwirksam. SPD und Grüne würden diese Regelung
gern auf ordentliche Kündigung ausweiten.
Das Bundesjustizministerium steht all diesen Vorhaben skeptisch gegenüber:
„Weitere Verschärfungen des sozialen Mietrechts würden den Neubau von
Wohnungen womöglich noch unattraktiver machen“, [4][zitiert die
Tagesschau]. Es müsse daher kritisch geprüft werden, ob die im
Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen noch zeitgemäß seien.
18 Oct 2024
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