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Berlin taz | Regierungschef Kai Wegner (CDU) will dafür sorgen, dass
Verstöße gegen die bundesrechtlich vereinbarte Mietpreisbremse spürbarer
geahndet werden. Im Gespräch mit Journalisten forderte er am Mittwoch
außerdem, den sogenannten Wucherparagrafen des Wirtschaftsstrafrechts
stärker zu nutzen. Um das auf Bundesebene durchzusetzen, stellte Wegner
eine Bundesratsinitiative in Aussicht. Oppositionspolitiker von Grünen und
Linkspartei unterstützten auf taz-Anfrage zwar diese Anliegen, drängten
aber darauf, dafür auch mehr Personal zur Verfügung zu stellen. Wenn Wegner
es mit seinem Vorstoß ernst meine, dann müsse sich das im gerade beratenen
Landeshaushalt abbilden.
Wegner wandte sich zugleich gegen Versuche, mit Enteignung oder einem
erneuten Mietendeckel – ein erster Anlauf unter dem rot-rot-grünen Senat
scheiterte 2021 am Bundesverfassungsgericht – für mehr Mieterschutz zu
sorgen. Er drängte stattdessen darauf, bestehende Möglichkeiten wie die
Mietpreisbremse stärker zu nutzen.
Niklas Schenker, Mieten- und Wohnen-Experte der Linksfraktion im
Abgeordnetenhaus, begrüßte zwar, dass Wegner mehr Mieterschutz wolle,
forderte aber weitere Schritte: Abriss müsse stark eingeschränkt werden,
spekulativem Leerstand sei klarer zu begegnen.
Grünen-Mietexpertin Katrin Schmidberger gestand Wegner zwar eine richtige
Bestandsaufnahme zu – „ich würde ihm zustimmen, dass wir ein
Vollzugsdefizit haben“. Sie hält ihm aber vor, in seiner Zeit im Bundestag
noch anders gehandelt zu haben. „Er hat mit dafür gesorgt, dass es
Bestandsschutz für überhöhte Mieten gibt.“
Wegner war, bevor er nach der Abgeordnetenhauswahl 2021 vorerst als
Oppositionschef in die Berliner Landespolitik zurückkehrte, baupolitischer
Sprecher der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion. Im Herbst 2022 hatte er nicht nur
in dem von ihm geführten Berliner Landesverband mit einem Papier zu mehr
Mieterschutz überrascht. „Ich werde dem einen oder anderen in meiner Partei
damit etwas zumuten“, hatte er bei dessen Vorstellung angekündigt.
## Wucherparagraphen tauglicher machen
Mit Blick auf das Wirtschaftsstrafrecht drängte Wegner am Mittwoch darauf,
dessen Paragraf 5 zu Mietpreisüberhöhung tauglicher zu machen: „Wir müssen
den Wucherparagrafen scharf stellen“, sagte Wegner. Der sieht zwar ein
Bußgeld vor, wenn die Miete 20 Prozent über der ortsüblichen
Vergleichsmiete liegt, ist aber aus Sicht von Mieterschützern zu schwer
anzuwenden.
Schmidberger sieht in Berlin ein weiteres Problem: „Die SPD-geführte
Stadtentwicklungsverwaltung behauptet, dafür bräuchte es einen
qualifizierten Mietspiegel, und den haben wir derzeit nicht.“ Kontrollieren
müssten das zudem die Bezirke, und in ihren aktuellen Gesprächen mit
Koalitionspolitikern habe sie von solchen Plänen und dem nötigen Geld dafür
noch nichts gehört. Genauso wie der Linkspartei-Abgeordnete Schenker
verweist sie darauf, dass es der Stadtverwaltung in Frankfurt am Mai in der
jüngsten Vergangenheit vielfach gelungen sei, Verstöße gegen den
Wucherparagrafen durchzusetzen.
Zum angekündigten zweiten Anlauf der Initiative „Deutschen Wohnen & Co.
enteignen“ zur Enteignung großer Immobilienbesitzer hatte der
Regierungschef schon am Dienstag gesagt, er freue sich geradezu darüber:
Dadurch komme es zu einer Klärung vor Gericht. Schenker kommentierte das am
Mittwoch so: „Kai Wegner soll jetzt nicht denken, dass ihn das aus der
Pflicht entlässt, den bestehenden Volksentscheid (von 2021, damals nicht
als Gesetzentwurf, sondern als Aufforderung an den Senat, d. taz)
umzusetzen.“
27 Sep 2023
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