# taz.de -- EU-Maßnahmen gegen Desinformation: Online-Plattformen im Visier

> Die EU-Kommission sorgt sich um die anstehenden Wahlen. Mit Leitlinien
> für die großen Player wie Youtube und Tiktok will sie gegensteuern.
Berlin taz | Knapp drei Monate vor der nächsten Europawahl erhöht die
EU-Kommission den Druck auf große Online-Plattformen und Suchmaschinen,
gegen Falschinformationen im Kontext von Wahlen vorzugehen. So
veröffentlichte die Brüsseler Behörde diese Woche entsprechende
[1][Leitlinien].

Diese sind eine Art Handlungsanweisung für Plattformen wie Youtube, X,
Tiktok oder Facebook. Sie konkretisieren die Vorschriften aus einem der
großen Plattformgesetze der EU, dem [2][Digital Services Act] (DSA), dem
Gesetz über digitale Dienste.

„Im Vorfeld der wichtigen Europawahlen verpflichtet das Gesetz die
Plattformen, die Nutzer vor Risiken im Zusammenhang mit Wahlvorgängen – wie
Manipulation oder Desinformation – zu schützen“, erklärte die
EU-Kommissarin für Digitales, Margrethe Vestager.

## Informationen fördern, Monetarisierung reduzieren

So verlangt die Kommission von den Anbietern unter anderem, dass sie mit
[3][Künstlicher Intelligenz] (KI) generierte Inhalte klar kennzeichnen.
Außerdem müssen die Plattformen an ihren Algorithmen schrauben, damit
Inhalte die „die Integrität des Wahlprozesses“ gefährden, nicht viral gehen
können.

Für solche Inhalte soll auch die „Monetarisierung reduziert“ werden. Am
Beispiel Youtube würde das etwa heißen, das weniger oder keine Werbung vor
das Video geschaltet werden darf. So ließe sich mit solchen Inhalten
weniger Geld verdienen. Zudem sollen die Plattformen „offizielle
Informationen über den Wahlvorgang“ fördern. Die plattformeigenen Teams
etwa zum Überprüften von Fakten sollen mit „angemessenen Ressourcen“
ausgestattet werden und politische Werbung eindeutig als solche erkennbar
sein.

Die Leitlinien enthalten die Maßnahmen, die nach Ansicht der
[4][EU-Kommission] am besten dafür geeignet sind, die aktuell absehbaren
Risiken rund um den Wahlprozess am besten in den Griff zu bekommen.

Die Plattformen sind allerdings nicht verpflichtet, die Leitlinien eins zu
eins umzusetzen. Entscheiden sie sich aber dagegen oder für andere
Maßnahmen, müssen sie gegenüber der Kommission nachweisen, dass diese
genauso wirksam sind. Das soll ein Stresstest Ende April zeigen, bei dem
das Vorgehen der Anbieter untersucht werden soll.

27 Mar 2024

## LINKS
[1] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_24_1707
[2] /Digital-Markets-und-Digital-Services-Act/!5992274
[3] /kuenstliche-Intelligenz/!t5025529
[4] /Aufweichen-der-Agrarvorgaben/!5997748
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
EU-Kommission
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