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Berlin afp/taz | Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf von
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für eine [1][umfassende
Neuordnung des Krankenhauswesens] beschlossen. Lauterbach erhofft sich
davon den Erhalt einer flächendeckenden medizinischen Versorgung, einen
Abbau von Bürokratie und eine bessere medizinische Versorgung. Er sprach
von der „größten Krankenhausreform seit 20 Jahren“.
Die geplante Reform soll die Finanzierung der Kliniken durch eine Abkehr
vom System der Fallpauschalen sichern – sie werden dann nicht mehr nur für
einzelne Behandlungen bezahlt, sondern auch über sogenannte
Vorhaltepauschalen. Zudem sollen die Kliniken künftig nur noch für
Behandlungen bezahlt werden, für die sie bestimmte Qualitätskriterien
erfüllen. Nach Lauterbachs Angaben soll die Großreform schrittweise über
die nächsten zehn Jahre umgesetzt werden.
Mit der Krankenhausreform „zieht die Bundesregierung die Notbremse“, sagte
Lauterbach. „Ohne die Strukturen der stationären Versorgung zu ändern,
[2][drohen Klinikinsolvenzen], schlechte Behandlung und weite Wege.“ Das
bisherige Fallpauschalen-Modell habe Fehlanreize gesetzt, so der Minister.
So hätten Krankenhäuser Eingriffe durchgeführt, die medizinisch nicht
notwendig gewesen seien – allerdings finanziell nötig für die Kliniken,
„weil sie sonst ihr Budget nicht zusammenbekommen“.
Mit der Umsetzung der geplanten Reform „bestimmt der medizinische Bedarf
die Behandlung, nicht die Ökonomie“, sagte Lauterbach. Die geplante
Spezialisierung der Krankenhäuser werde außerdem die Zahl der vermeidbaren
Todesfälle verringern. Zu oft würden bislang etwa Schlaganfall-, Krebs-
oder Herzinfarktpatienten in Kliniken behandelt, die dafür nicht optimal
ausgestattet seien.
## Sorge um Länderkompetenz
So einig sich das Kabinett bei der Krankenhausreform ist, so sehr kämpfen
Vertreter*innen der Gesundheitslobby [3][und der Bundesländer] dagegen
an. Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Schleswig-Holsteins
Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU), warf Lauterbach am
Mittwoch vor, sich über berechtigte Forderungen der Bundesländer
hinweggesetzt zu haben.
Dies „birgt die Gefahr einer erheblichen Verzögerung des
Gesetzgebungsverfahrens, die der Bund zu verantworten hat“, erklärte von
der Decken. Ende April hatten die Bundesländer eine gemeinsame
Stellungnahme abgegeben, in der sie auf einer umfassenden Überarbeitung des
Entwurfs sowie einer Auswirkungsanalyse bestehen. Die Länder fürchten, das
Gesetz greife in ihre Kompetenz der Krankenhausplanung ein.
In der rund zweijährigen Planungsphase der Reform hatte Lauterbach zunächst
darauf gesetzt, dass Bund und Länder gemeinsam das Gesetz ausarbeiten.
Wegen anhaltender Differenzen legte er dem Bundeskabinett am Mittwoch aber
einen Gesetzentwurf vor, der seinen Worten zufolge so gestaltet ist, dass
er nicht auf Zustimmung der Länder im Bundesrat angewiesen ist.
## Ausreichende Finanzierung
Allerdings könnten die Länder die Umsetzung des Gesetzes im Bundesrat durch
die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzögern. Zudem erwägen mehrere
Länder Verfassungsklage gegen das Gesetz.
Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft als Vertreterin der Kliniken
wiederholte ihre Kritik an der Reform – sie gefährde die Stabilität der
Versorgung. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen
Brysch, begrüßte die geplante Spezialisierung, befürchtet aber, dass für
die auf dem Land notwendigen Kliniken nicht ausreichend Geld da sei. Die
Gewerkschaft Verdi forderte eine Beteiligung der Beschäftigten und ihrer
Vertreter*innen an der weiteren Ausgestaltung der Reform.
15 May 2024
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