|
Berlin taz | Es scheint wieder Bewegung gekommen zu sein in den stockenden
Krankenhausreformprozess. „Ich bin froh, dass die Länder ihre
Blockadehaltung aufgegeben haben“, sagte Karl Lauterbach (SPD) am Dienstag
in der Bundespressekonferenz in Berlin. Ab 1. Mai, so der
Bundesgesundheitsminister, könnten sich Patient*innen in einem
Klinikatlas informieren, welches Krankenhaus für welchen Eingriff besonders
geeignet sei. Auch die Krankenhausfinanzierungsreform und weitere
Reformgesetze will Lauterbach noch bis zum Sommer verabschieden.
Dem vorausgegangen war die Blockade einiger Bundesländer beim
Transparenzgesetz. Damit sollen Qualitätskriterien wie
Behandlungshäufigkeit, technische und personelle Ausstattung sowie
Komplikationsraten übersichtlich für Patient*innen veröffentlicht
werden. Im Oktober hatte der Bundestag [1][das Gesetz beschlossen], es
sollte eigentlich zum Jahresanfang in Kraft treten. Allerdings legte eine
knappe Mehrheit der [2][Bundesländer im Bundesrat Einspruch ein].
Zentrales Argument: Man bräuchte erst eine gesicherte Finanzierung der
Krankenhäuser. Die geplante Krankenhausfinanzierungsreform würde erst ab
2027 Wirkung zeigen. Um diesen Zeitraum zu überbrücken, hat Lauterbach im
Transparenzgesetz 6 Milliarden Euro Liquiditätshilfen vorgesehen. Weiteren
Finanzhilfen erteilte Lauterbach eine Absage. 120 der insgesamt rund 1.700
Krankenhäuser befänden sich aktuell in oder kurz vor einer Insolvenz.
Nachdem die CDU-geführten Länder laut Lauterbach eine weitere Befassung mit
dem Transparenzgesetz [3][zunächst blockiert hätten], steht nun offenbar
ein Termin fest: Am 21. Februar tage der Vermittlungsausschuss, am 22. März
könne sich der Bundesrat abschließend mit dem Transparenzgesetz befassen.
Der Bundesgesundheitsminister rechnet diesmal mit einer Einigung und
stellte auch gleich den weiteren Reformfahrplan vor: Am 24. April solle die
Krankenhausfinanzierungsreform im Bundestag beschlossen werden.
## Mehr Qualität und Absicherung der Häuser
Auch die Gesundheitsminister*innen der Länder hatten am Montag auf
mehr Tempo gedrängt. Mit der Finanzierungsreform sollen zum einen vor allem
kleinere, weniger spezialisierte Krankenhäuser nicht mehr nur nach Anzahl
und Art der Fälle bezahlt werden, sondern auch über feste Pauschalen. Zum
anderen soll die Finanzierung an in Leistungsgruppen definierte
Mindeststandards geknüpft werden.
[4][Effekte der Reform sollen laut Lauterbach] eine höhere Qualität bei
komplexen Behandlungen, finanzielle Absicherung aller notwendigen
Krankenhäuser und ein Abbau des Überangebots in Großstädten sein. Nachdem
sich der Bundesgesundheitsminister ein Jahr lang mit den Ländern [5][über
die Einzelheiten zerlegte], gab er nun an, das Gesetz so auf den Weg
bringen zu wollen, dass es im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sei.
Wird die Finanzierungsreform verabschiedet, so soll ab 2027 nach neuer
Systematik abgerechnet werden.
Neben weiteren [6][Vorhaben zur Digitalisierung], Erweiterung der
Kompetenzen von Pflegekräften, [7][Reform des Rettungsdienstes] und
Erhöhung der Anzahl von Medizinstudent*innen will Lauterbach noch bis
zum Sommer auch Gesetze zur Stärkung der Hausärzt*innen, [8][der
Notfallmedizin] und der klinischen Forschung zum Abschluss bringen. „Diese
großen Reformen entscheiden darüber, wie die 19 Millionen Babyboomer in
Zukunft versorgt werden“, sagte Lauterbach am Dienstag.
30 Jan 2024
## LINKS
|