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Berlin taz | Abbrüche sollen in den ersten drei Monaten einer
Schwangerschaft nach dem Wunsch von Abgeordneten mehrerer Fraktionen
künftig grundsätzlich rechtmäßig sein. Zudem sollen Regelungen für Abbrüche
nach den ersten drei Monaten im Schwangerschaftskonfliktgesetz, aber nicht
mehr im Strafgesetzbuch stehen. So steht es in einem Gesetzentwurf, den
Parlamentarier*innen aus mehreren Fraktionen am Donnerstag in den
Bundestag eingebracht haben.
Die bisher geltende Rechtslage, in der Abbrüche auch in den ersten drei
Monaten grundsätzlich rechtswidrig sind, [1][aber unter bestimmten
Voraussetzungen straffrei sein können,] stelle „eine erhebliche
Einschränkung der Selbstbestimmung, der persönlichen Integrität und der
körperlichen Autonomie Schwangerer dar und kann ihrer körperlichen und
seelischen Gesundheit Schaden zufügen“, heißt es in dem Gesetzentwurf, der
der taz vorliegt.
Demnach soll zwar die Pflicht zur Beratung bestehen bleiben, allerdings
ohne die derzeit geltende Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und
Abtreibung. Wenn eine Abtreibung ohne Beratungsschein vorgenommen werde,
soll sich künftig nur die Ärzt*in strafbar machen, nicht aber die
ungewollt Schwangere. Der Paragraf 218 selbst soll neu gefasst werden und
nur noch den Schutz Schwangerer vor nicht selbstbestimmten Abbrüchen
enthalten.
236 Abgeordnete aus den Fraktionen von SPD, Grünen und Linken hätten den
Antrag bisher unterschrieben, sagte Carmen Wegge (SPD) am Donnerstag im
Bundestag. Unter den Unterzeichnenden sind Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD),
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Außenministerin Annalena
Baerbock (Grüne). Laut der Geschäftsordnung des Bundestags kann der
Entwurf ab dem 6. Dezember im Bundestag debattiert werden, sodass die
zweite und dritte Lesung im Januar stattfinden könnte. Der Bundestag kann
noch bis zu der für den 23. Februar geplanten Neuwahl Gesetze beschließen.
## Die FDP blockierte
„Heute ist ein guter Tag für Frauen in Deutschland“, sagte Ulle Schauws
(Grüne) am Donnerstag. Der Gesetzentwurf sei „ein Meilenstein für die
körperliche Selbstbestimmung in Deutschland“. Der Bruch der Koalition habe
den Zeitplan der Abgeordneten, den Gesetzentwurf einzubringen, zwar
durcheinandergebracht. Abgeordnete von Union und FDP hätten bislang noch
nicht unterschrieben, man führe aber „vertrauensvolle und kollegiale
Gespräche“. Es gebe bereits die Botschaft, dass sich „einige“ die
Zustimmung vorstellen können.
Zwar hatten mit SPD und Grünen zwei von drei Koalitionspartnern der Ampel
die Abschaffung des Paragrafen 218 in ihren Wahlprogrammen gefordert. Im
Koalitionsvertrag war zudem eine Kommission vereinbart worden, die
Möglichkeiten zur Regelung von Abbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuchs
prüfen sollte. Die Empfehlungen dieser Kommission sind für die Frühphase
einer Schwangerschaft eindeutig: Deren grundsätzliche Strafbarkeit sei aus
„völker-, verfassungs- und europarechtlicher Perspektive“ nicht haltbar.
[2][Doch die Ampel machte schnell klar, dass von ihrer Seite nichts kommen
würde.] Vor allem die FDP blockierte.
Mit dem Gesetzentwurf der Abgeordneten nun, der eine Legalisierung in den
ersten drei Monaten als Ziel setzt, bringe man eine „Minimalversion“ dessen
ein, was vorstellbar sei, sagte Leni Breymaier (SPD). Die Kommission habe
deutlich mehr Spielraum für eine Legalisierung von Abbrüchen bis zur 24.
Woche gelassen, ab der der Fötus außerhalb des Uterus als eigenständig
lebensfähig gilt. So wie der Entwurf nun formuliert sei, gebe es eine
reelle Chance für ausreichend Unterstützung für das Gesetz, sagte
Breymaier.
Neben dem Entwurf reichten die Abgeordneten einen begleitenden Antrag ein,
um die Versorgungslage von ungewollt Schwangeren zu verbessern. Ziele sind
eine verlässliche und kostendeckende Finanzierung von Abbrüchen im Rahmen
der Gesundheitsversorgung, ein besserer Zugang zu Verhütungsmitteln sowie
eine bessere Verankerung von Abbrüchen in der ärztlichen Aus- und
Weiterbildung. Die Pflichtberatung soll ergebnisoffen sein.
14 Nov 2024
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