# taz.de -- Reaktionen auf AfD-Verbotsantrag: Kritik an AfD-Verbotsplan

> Abgeordnete aller demokratischen Parteien schlagen ein Verbotsverfahren
> gegen die AfD vor. Politiker*innen von SPD, FDP und BSW sehen den
> Vorstoß skeptisch.
Berlin afp | Die Initiative mehrerer Bundestagsabgeordneter für ein
[1][Verfahren zum Verbot der AfD] hat ein geteiltes Echo ausgelöst. Ein
Verbotsverfahren könne zur Solidarisierung mit der AfD führen und der
Partei neue Wählerinnen und Wähler zutreiben, warnten Kritiker am Montag.
Die AfD könnte ein solches Verfahren „für eine populistische Märtyrerpose
nutzen, die diese Wahlerfolge womöglich noch verstärkt“, sagte etwa der
SPD-Abgeordnete Ralf Stegner dem Handelsblatt.

Stegner verwies zudem auf „valide Bedenken, ob es dafür angesichts großer
Wahlerfolge der AfD nicht bereits zu spät sei“. Daher sei eine „sorgfältige
und abwägende Debatte“ im Parlament erforderlich. „Der Worst Case wären
gespaltene demokratische Fraktionen und Parteien, während die
Demokratiefeinde sich ins Fäustchen lachen.“ Er selbst habe aber keinen
Zweifel, „dass die AfD eine rechtsextreme Partei ist“, sagte Stegner.

Eine fraktionsübergreifende Gruppe aus Abgeordneten von SPD, CDU/CSU,
Grünen und Linken hat Berichten zufolge [2][einen Gruppenantrag
ausgearbeitet], mit dem der Bundestag ein Parteiverbotsverfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht anstoßen soll. Der Bundestag ist – neben
Bundesregierung und Bundesrat – eines von drei Verfassungsorganen, das ein
Verbotsverfahren vor dem Gericht anstoßen kann. Die rechtlichen Hürden
dafür sind allerdings hoch.

Vor den Risiken eines solchen Vorgehens warnte die Vorsitzende der
SPD-Grundwertekommission, [3][Gesine Schwan]. „Ein Verbotsantrag wäre jetzt
politisch kontraproduktiv“, sagte sie dem Tagesspiegel vom Montag. „Es
würde noch mehr Bürgerinnen und Bürger, die mit den Bedingungen und
Erfordernissen der pluralistischen Demokratie wenig vertraut sind und sich
mit ihr deshalb nicht identifizieren können, in die Arme der AfD treiben.“

## Kiesewetter befürwortet den Plan

Zu der Frage, ob es ein AfD-Verbot braucht, äußerte sich auch Vizekanzler
Robert Habeck (Grüne). „Dazu braucht es die Beweise“, sagte er den Sendern
RTL und ntv am Sonntagabend. „Wenn die Beweise vorliegen, dann ja.“

Kritik kam aus der FDP. Der FDP-Abgeordnete Frank Schäffler sagte dem
Handelsblatt: „Das halte ich für Unsinn.“ Die AfD müsse politisch bekämpft
werden. Verbotsdebatten schadeten nur, weil sie von der politischen
Diskussion ablenkten.

Die Bundesregierung ist in die Überlegungen zu einem Verbotsverfahren nach
eigenen Angaben nicht eingebunden. Ein Sprecher des für die innere
Sicherheit zuständigen Bundesinnenministeriums sagte, ihm seien „keine
Kontakte“ der Initiatoren mit Ressortchefin Nancy Faeser (SPD) in der Sache
bekannt.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter begrüßte es generell,
dass der Bundestag über ein AfD-Verbotsverfahren beraten soll. „Wir
brauchen eine sehr sensible Diskussion in der Gesellschaft, aber auch im
Bundestag über die Frage, wie wir mit einer Partei umgehen, die versucht
hat, letzte Woche den Thüringer Landtag in Geiselhaft zu nehmen“, sagte
Kiesewetter zu Welt TV.

Kiesewetter ließ allerdings offen, ob er selbst für einen Verbotsantrag
stimmen würde. „Entscheidend ist, dass wir es thematisieren und auch unsere
Bevölkerung sensibilisieren“, sagte er. „Was am Ende dabei herauskommt, ist
eine ganz andere Frage.“

Scharfe Kritik an den Überlegungen kam von BSW-Chefin Sahra Wagenknecht.
Das sei „der dümmste Antrag des Jahres“, sagte sie dem Nachrichtenportal
t-online. Ein Verbotsverfahren wäre „ein Wahlkampfgeschenk par excellence
an die AfD aus der Mitte des Bundestages“, sagte Wagenknecht. Sie forderte
eine „sachliche Auseinandersetzung“ mit der AfD.

Eine Partei kann in Deutschland laut Artikel 21 Grundgesetz nur verboten
werden, wenn sie die „freiheitlich demokratische Grundordnung“
beeinträchtigen oder beseitigen will. In einem Urteil von 1956 fordert
Karlsruhe dafür eine „aktiv kämpferisch-aggressive Haltung“, mit der diese
Ordnung beseitigt werden soll. Zudem muss es laut Gericht konkrete
Anhaltspunkte dafür geben, dass ein Erreichen der verfolgten
verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.

1 Oct 2024

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