# taz.de -- Antisemitismus-Resolution vor Gericht: BDS-Regeln bislang kaum durchsetzbar

> Die aktuelle Antisemitismusresolution des Bundestags kollidiert mit der
> Meinungsfreiheit. Vereine klagten gegen Verbote bei der Anmietung von
> Räumen.
Freiburg taz | Nicht zum ersten Mal versucht der Bundestag derzeit mit
einer Resolution, ein Zeichen gegen Antisemitismus zu setzen. Die
Erfahrungen des letzten Versuchs im Jahr 2019 waren aber ernüchternd.

Im Mai 2019 beschloss der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP
und großen Teilen der Grünen-Fraktion eine Resolution mit dem Titel „Der
BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“. BDS
steht für „Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen“. [1][Mit der
internationalen Kampagne versuchen propalästinensische Aktivist:innen,
Israel unter Druck zu setzen.] Die Kampagne ist umstritten, weil sie
teilweise nicht nur die Räumung völkerrechtswidrig besetzter Gebiete durch
Israel fordert, sondern auch das Existenzrecht Israels in Frage stellt.

In der Bundestagsresolution hieß es: „Die Argumentationsmuster und Methoden
der BDS-Bewegung sind antisemitisch.“ Der Bundestag wolle deshalb
„Organisationen, die sich antisemitisch äußern oder das Existenzrecht
Israels infrage stellen“, keine Räumlichkeiten und Einrichtungen mehr zur
Verfügung stellen. Außerdem sollen solche Projekte nicht mehr finanziell
gefördert werden. Bundesländer und Kommunen wurden aufgefordert, dieser
Linie zu folgen.

## Versuche, gegen die Resolution vorzugehen, scheiterten

Tatsächlich folgten viele Kommunen dem Aufruf des Bundestags und fassten
eigene Anti-BDS-Beschlüsse. Besonders weitreichend war der Beschluss des
Stadtrats von München, der in kommunalen Räumen jede Diskussion über die
BDS-Bewegung verbot. Nicht einmal eine Diskussion über den
Stadtratsbeschluss war möglich.

Doch die Veranstalter einer verbotenen Diskussion klagten sich erfolgreich
durch die Instanzen. Im Januar 2022 entschied dann das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass der Münchener Stadtratsbeschluss
[2][gegen die Meinungsfreiheit verstößt]. Es sei nicht möglich, bestimmte
unerwünschte Meinungen auszugrenzen. Die Meinungsfreiheit gelte unabhängig
davon, ob die Meinung „als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos
eingeschätzt wird“. Einen ähnlichen Prozess verlor im April 2022 auch die
Stadt Stuttgart.

Vermutlich gewinnen Initiativen die meisten Prozesse gegen
Anti-BDS-Raumverbote, insbesondere seit einem Grundsatzurteil des
Bundesverwaltungsgerichts 2022. Dennoch ist es für die Aktivist:innen
lästig, aufwendig und auch stigmatisierend, wenn sie sich immer wieder neu
ihr Recht einklagen müssen. Versuche, direkt gegen die Bundestagsresolution
vorzugehen, scheiterten jedoch.

27 Aug 2024

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## AUTOREN
Christian Rath
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