# taz.de -- Verfassungsschutz in Bayern: AfD unter Beobachtung

> Wenige Wochen vor der Landtagswahl stellt ein Gericht in Bayern fest: Die
> AfD steht im Freistaat als gesamte Partei im Fokus des
> Verfassungsschutzes.
München dpa/taz | Der Verfassungsschutz in Bayern darf die AfD im Freistaat
als gesamte Partei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren.
Das hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in einem
Eilverfahren entschieden, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Bereits im Juni 2022 hatte das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz
(LfV) entschieden, [1][die AfD als Gesamtpartei] sowohl aus öffentlichen
Quellen als auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Die
Behörde begründete dies damit, dass sie herausfinden wolle, welchen
Einfluss extremistische Strömungen innerhalb der Gesamtpartei hätten und in
welche Richtung sich die Partei entwickle.

In der Folge hatte der AfD-Landesverband sich dagegen mit einer Klage
gewehrt und gefordert, sowohl die Beobachtung als auch die Information der
Öffentlichkeit darüber zu unterlassen. Der Landesverband begründete dies
mit dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien und stellte einen
Eilantrag, weil ihn die Beobachtung mit maximaler Schwere treffe und eine
weitere Beobachtung bis zum Abschluss des Klageverfahrens unzumutbar sei.

## Umsturzphantasien aus der AfD in Bayern

Nachdem das Verwaltungsgericht München den Eilantrag bereits am 17. April
2023 in erster Instanz abgelehnt hatte, erhob der AfD-Landesverband
Beschwerde am Verwaltungsgerichtshof. Doch auch in dieser Instanz wiesen
die Richter den Antrag der AfD zurück. „Das LfV gehe zu Recht davon aus,
dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der
AfD als Gesamtpartei bestünden. Dies ergebe sich insbesondere aus dem
Einfluss von Parteimitgliedern auf die Gesamtpartei, die [2][der
mittlerweile aufgelösten Sammlungsbewegung „Der Flügel“ angehörten], sowie
aus bekannt gewordenen „Umsturzphantasien“ von Mitgliedern des bayerischen
Landesverbands“, teilte das Gericht mit.

Weiter hieß es in der Mitteilung des Gerichts: „Zahlreiche Anhänger des
ehemaligen „Flügels“ würden ebenso wie hochrangige Vertreter der
Jugendorganisation der AfD „Junge Alternative“ einen mit dem Grundgesetz
nicht vereinbaren völkischen Volksbegriff vertreten.“ Zudem gebe es
zahlreiche Hinweise dafür, dass [3][das Politikkonzept der Gesamtpartei
gegen die Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens verstoße.]

15 Sep 2023

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Hubert Aiwanger
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