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Rendsburg taz | Rinder, die sich vor Schmerzen winden, Blutpfützen am
Boden, herumliegende Organe: Es waren [1][Horrorbilder, die die Gruppe Soko
Tierschutz im Juli heimlich in der „Landschlachterei Horn“ im
schleswig-holsteinischen Flintbek aufnahm]. Der Betrieb wurde stillgelegt,
die Staatsanwaltschaft ermittelt, auch die behördliche Aufsicht geriet in
die Kritik.
Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) beschuldigte die
Tierärzt*innen und damit die Kreise. Die schlagen Videoüberwachung in
den Schlachtereien vor. Doch das Ministerium hat rechtliche Bedenken und
verweist auf die Erfahrungen in Niedersachsen.
Im Massentierhaltungsland Niedersachsen startete 2019 eine [2][freiwillige
Überwachung, nachdem sich Skandale in Schlachtereien häuften]. Doch 2020
stoppte die Bundesregierung den Vorstoß von Niedersachsen und
Nordrhein-Westfalen, Kameras in den Betrieben zur Pflicht zu machen.
Begründet wird das mit Sorgen um den Datenschutz: Die Dauerüberwachung
aller Beschäftigten sei unverhältnismäßig, befand das damalige CDU-geführte
Bundeslandwirtschaftsministerium.
„Da die rechtlichen Rahmenbedingungen seither unverändert sind, bleiben
auch die rechtlichen Bedenken bestehen“, heißt es aus dem Kieler
Ministerium auf taz-Anfrage. Gleichzeitig weist das Ministerium darauf hin,
dass die Kreise dafür zuständig seien, für Tierwohl und
Lebensmittelsicherheit zu sorgen.
## Andere Länder handeln
Protest kommt vom Landkreistag: „Eigentlich müsste nun allen klar sein,
dass es ein [3][systemimmanentes Defizit in der Überwachung der
Schlachthöfe] gibt“, sagt Sönke Schulz, Geschäftsführer des Landkreistages.
„Doch anstatt dieses Problem gemeinsam anzugehen, versteckt sich das
Ministerium hinter datenschutzrechtlichen Bedenken.“ Das sei „absolut nicht
nachvollziehbar“, findet Schulz.
Zuständig für die Schlachterei in Flintbek ist der Kreis
Rendsburg-Eckernförde. Kreisveterinärin Manuela Freitag sagte der
Landeszeitung, die Schlachterei sei in den vergangenen Jahren mehrfach und
unangekündigt kontrolliert worden. Dabei sei es aber vorrangig um die Frage
gegangen, ob das Fleisch für den Verzehr geeignet sei.
„Eine permanente Überwachung ist rein rechtlich nicht möglich“, sagt
Freitag. Daher hatte der Landrat des Kreises, Oliver Schwemer, eine
freiwillige Videoüberwachung als Modellversuch vorgeschlagen und sich für
eine landesweite Lösung ausgesprochen.
Die Kritik weist das Ministerium zurück: Man nehme das Lebensmittel- und
Tierschutzrecht sehr ernst und habe sich klar zu einer Prüfung der
bestehenden Kontrollsysteme positioniert. Daher begrüßte das Haus den
vorgeschlagenen Versuch des Kreises Rendsburg-Eckernförde durchaus. Über
die noch offenen Fragen soll gesprochen werden – ein Treffen ist für Ende
Oktober geplant.
Während in Deutschland noch geredet wird, handeln andere Länder:
[4][Spanien hat Ende August die Überwachung als erstes EU-Land
vorgeschrieben], in Großbritannien stehen seit 2018 Kameras in den
Schlachthöfen.
10 Oct 2022
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