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[1][Filiz Polat], die Grünen-Bundestagsabgeordnete aus Osnabrück, hat
angeregt, AfD-Mitgliedern die Waffen wegzunehmen. Einfach nur Mitglied zu
sein, reiche dafür aus, meint Polat: „Mitgliedern einer Partei, die vom
Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche
Bestrebungen eingestuft wird, kann oder muss meiner Meinung nach sogar eine
waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zugeschrieben werden.“ Der Entzug der
Waffenbesitzkarte sei die logische Konsequenz.
Polat beruft sich auf das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht,
dass im Sommer einen Eilantrag zweier AfD-Mitglieder gegen ein Urteil des
Verwaltungsgerichts Düsseldorf [2][zurückgewiesen hat]. Dieses hatte es für
rechtens befunden, dass die Behörden den beiden ihre bereits erteilte
Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen widerrief. „Die Kläger, ein Ehepaar,
sind damit zugleich verpflichtet, die in ihrem Besitz befindlichen
erlaubnispflichtigen Schusswaffen und gleichgestellten Waffenteile (in
einem Fall 197, im anderen Fall 27 Stück) und zugehörige Munition abzugeben
oder zu vernichten“, heißt es in dem [3][Urteil des Verwaltungsgerichts]
aus dem Juni dieses Jahres.
Als Begründung stellte das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Zusammenhang
zwischen der „waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit“ und der Mitgliedschaft
in einer Partei her, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft
wird. Das eine führe „regelmäßig“ zum anderen.
Doch ist dieser Zusammenhang wirklich so klar? Das Oberverwaltungsgericht
Sachsen-Anhalt kam 2023 zum [4][gegenteiligen Schluss]. Aus der
Parteimitgliedschaft des Antragstellers, der für die AfD im Kreisvorstand
und im Stadtrat saß, könne nicht auf „waffenrechtliche Unzuverlässigkeit“
geschlossen worden, schließlich sei die AfD ja bisher nur ein
„Verdachtsfall“.
## Reichsbürger und SA-Trupps
Für Niedersachsen gibt es noch kein Urteil, aber es könnte natürlich dazu
kommen, wenn einem AfD-Mitglied der Waffenbesitzschein entzogen wird, weil
es AfD-Mitglied ist, und es dann dagegen klagt. Die Schönheit des Vorstoßes
von Filiz Polat liegt ja schon darin, dass er, indem er Waffen und die AfD
in einem Atemzug nennt, Assoziationsketten auslöst: Zu Reichsbürgergruppen,
die den bewaffneten Umsturz planen, und zu SA-Trupps in der Nazi-Zeit, die
ebenfalls zu den Waffen griffen und deren Parolen von AfD-Politikern
zitiert werden.
Ob die fraglichen AfD-Mitglieder ihre Waffen tatsächlich für ihre
politischen Ziele einsetzen würden, ob sie nur Haus und Hof gegen
Einwander*innen verteidigen wollen oder ob sie vielleicht doch nur
Sportschützen oder Jäger sind, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Ihnen im großen Stil die Waffen zu entziehen, wäre auch gar nicht so
einfach, denn die Waffenbesitzkarten werden in Niedersachsen von den
Landkreisen und kreisfreien Städten ausgestellt. Statt wie früher 99 sind
seit diesem Jahr [5][nur noch 47 Kommunen zuständig], die aber mitziehen
müssten. Und woher will man wissen, welcher Waffenbesitzer in welcher
Partei ist?
Es könnte also sein, dass aus dem Vorschlag von Filiz Polat erst mal nicht
viel folgt. Aber es ist auf jeden Fall gut, dass wir darüber geredet haben.
Daniel Wiese
18 Sep 2024
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