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BERLIN taz | Der Berliner Großflughafen BER ist noch lange nicht fertig, da
droht dem Bund schon das nächste Milliardendesaster bei der
Verkehrsinfrastruktur: beim umstrittenen Bahnhofsprojekt Stuttgart 21.
Davon sind jedenfalls die beiden Oppositionsfraktionen im Bundestag, Linke
und Grüne, überzeugt. Sie wollen das Projekt erneut zum Thema im Bundestag
machen.
„Wir fordern mehr Transparenz und eine ehrliche Bewertung von Kosten und
Leistungsfähigkeit“ von Stuttgart 21, begründeten die Grünen am Freitag in
Berlin einen gemeinsamen Antrag auf eine öffentliche Anhörung des Themas im
Bundestag. Der Bund als Eigentümer der Deutschen Bahn müsse sich die Frage
stellen, ob er das Projekt weiter verantworten könne.
Die verkehrspolitische Sprecherin der Linken-Bundestagsfraktion, Sabine
Leidig, erklärte, es gebe noch immer kein genehmigtes Brandschutzkonzept,
und es sei unklar, wer „die gewaltigen Zusatzkosten“ trage. Das Projekt
laufe überhaupt nicht nach Plan, und es zeichne sich ein
organisatorisch-technisches Desaster ab. In kürzester Zeit hätten vier
Verantwortliche die Brocken hingeworfen. „Doch die DB hält weiter an dem
Projekt fest, weil es politisch beschlossen ist.“ Dies sei
unverantwortlich.
Der bahnpolitische Sprecher der Grünen, Matthias Gastel, sagte: Die
Schwächen, Nachteile und Risiken von Stuttgart 21 werden immer deutlicher:
Niemand weiß, wie viel das Projekt am Ende kosten wird und wer die
erwartenden weiteren Kostensteigerungen tragen wird.“ Dies sei in erster
Linie das Risiko der Deutschen Bahn (DB). Ihr werd das Geld an anderen
Stellen fehlen, beispielsweise um die Infrastruktur instand zu halten und
Engpässe im Netz zu beheben.
Verkehrlich werde „Stuttgart 21“ zu massiven betrieblichen Einschränkungen
führen, so Gastel weiter. Die baden-württembergische Landeshauptstadt werde
einen Bahnhof erhalten, der auf den Ein- und Ausstieg von Fahrgästen
beschränkt ist. Für das Warten eines Zuges auf Fahrgäste anderer Züge
würden die vorgesehenen Kapazitäten von acht (bisher 16) Gleisen meist
nicht ausreichen. „Ein integraler Taktfahrplan mit optimalen
Umsteigemöglichkeiten ist damit ausgeschlossen.“
2 Jan 2015
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