Unsere Freiheit, das Internet ungehindert zu nutzen // 19-4-12

   Dieser Text ist eine Antwort auf den Artikel [1]Wessen Freiheit
   eigentlich in der WOZ Nr.14/2019 (4.4.19) von Etrit Hasler.

   Sehr geehrter Herr Hasler

   Brillant, Ihr Artikel zu den Protesten gegen das Leistungsschutzrecht:
   voll bruellender Ironie und das Problem genau auf den Punkt bringend!

   Einzugestehen, dass man die Gratisdienste der grossen Plattformen
   froehlich nutzt, und somit zu ihrem Geschaeftserfolg beitraegt, indem
   man sich selber zu ihrem Produkt macht (naemlich durch Preisgabe seiner
   Daten), und im gleichen Atemzug diese Firmen zu geisseln fuer die
   Wahrnehmung ihres Rechtes, aus der Bereitstellung ihrer
   (Pseudo)Gratisdienste Gewinn zu ziehen, ist schon ein starkes Stueck.

   Aber dann sich noch geradezu zu mokieren ueber die Teilnahme von
   Wikipedia am Protest gegen das Leistungsschutzrecht, mit dem Argument,
   die seien als Non-Profit-Organisation ja gar nicht davon betroffen, das
   ist grosses Theater! Weshalb waren wir denn gegen das
   Nachrichtendienstgesetz? Wir die wir nichts zu verbergen haben brauchen
   doch nichts zu befuerchten! Weshalb sind wir gegen die Todesstrafe? Wir
   als gesetzestreue Buerger haben doch keinen Grund zur Sorge!

   Dass jedes Gesetz so gemacht sein sollte, dass man sich damit wohl
   fuehlt, auch wenn der persoenliche Gegner am (politischen) Ruder ist,
   haben schon andere Leute bemerkt. Selbstverstaendlich kaeme nie jemand
   auf die Idee, Upload- und sonstige Filter fuer ehrlose Zwecke
   umzunutzen, wenn sie dann praktischerweise bereits eingerichtet sind,
   nicht wahr?

   Es tut mir leid, aber ich halte die Freiheit, die uns ein unbehindertes
   Internet bietet, fuer wichtiger als die Moeglichkeit grosser
   Organisationen von Autorinnen und Musikerinnen, im Namen ihrer
   Mitglieder Geld einzutreiben, dessen Herkunft ich als fragwuerdig
   erachte.

   .:.

References

   1. https://www.woz.ch/1914/kommentar-zur-urheberrechts-reform-der-eu/wessen-freiheit-eigentlich