17:1    Das Heiligkeitsgesetz: 17,1 - 26,46
Schlachtungen und Blutgenuss: 17,1-16

Der Herr sprach zu Mose:
[1-16: Dieser Text scheint zu fordern, dass die Schlachtung eines
Tiers nur am Heiligtum geschehen darf, und zwar in Verbindung mit
einem Opfer, wobei zumindest das Fett und das Blut Gott gehoeren. Ein
solches Gesetz waere nur denkbar zur Zeit der Wuestenwanderung, wie sie
sich die Priestertradition vorstellt. In Palaestina nach der
Sesshaftwerdung waere es nicht durchfuehrbar gewesen. Vielleicht meint
aber 17,1-9 nur, dass man nirgends als nur am Heiligtum Schlachtopfer
darbringen darf. So ist jedenfalls Dtn 12 gemeint, wo ausdruecklich
festgestellt wird, dass man ueberall einfache Schlachtungen vornehmen
darf, wenn man nur das Blut nicht geniesst, sondern zur Erde rinnen
laesst und mit Erde bedeckt. Auch in Lev 17 wird der Blutgenuss
ausdruecklich verboten. Das Verbot wird in V. 11 damit begruendet, dass
das Blut Sitz des Lebens und von Gott dazu vorgesehen ist, beim
Suehnopfer als Ersatz fuer das durch die Suende verwirkte Blut des
Suenders zu dienen.]

17:2    Rede zu Aaron, seinen Soehnen und allen Israeliten, und sag zu ihnen:
Das ist es, worauf der Herr euch verpflichtet hat:

17:3    Jeder Mann aus dem Haus Israel, der innerhalb oder ausserhalb des
Lagers ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege schlachtet

17:4    und das Tier nicht zum Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es
dem Herrn vor seiner Wohnstaette zu opfern, dem soll es als
Blutschuld angerechnet werden; er hat Blut vergossen und soll aus
der Mitte seines Volkes ausgemerzt werden.

17:5    Daher sollen die Israeliten die Opfer, die sie (jetzt noch) auf dem
freien Feld schlachten, dem Priester fuer den Herrn zum Eingang des
Offenbarungszeltes bringen und sie als Heilsopfer fuer den Herrn
schlachten.
[3,1-17]

17:6    Der Priester soll das Blut auf den Altar des Herrn am Eingang des
Offenbarungszeltes giessen und das Fett zum beruhigenden Duft fuer den
Herrn in Rauch aufgehen lassen.

17:7    Sie sollen nicht mehr ihre Schlachtopfer fuer Bocksdaemonen
schlachten, mit denen sie Unzucht treiben. Das gelte ihnen und ihren
kommenden Generationen als feste Regel.

17:8    Du sollst ihnen weiter sagen: Jeder Mann aus dem Haus Israel oder
jeder Fremde in eurer Mitte, der ein Brand- oder Schlachtopfer
darbringt,

17:9    ohne es zum Eingang des Offenbarungszeltes zu bringen, um es fuer den
Herrn zu vollziehen, soll aus seinen Stammesgenossen ausgemerzt
werden.

17:10   Jeder Mann aus dem Haus Israel oder jeder Fremde in eurer Mitte, der
irgendwie Blut geniesst, gegen einen solchen werde ich mein Angesicht
wenden und ihn aus der Mitte seines Volkes ausmerzen.

17:11   Die Lebenskraft des Fleisches sitzt naemlich im Blut. Dieses Blut
habe ich euch gegeben, damit ihr auf dem Altar fuer euer Leben die
Suehne vollzieht; denn das Blut ist es, das fuer ein Leben suehnt.
[Gen 9,4; Dtn 12,23]

17:12   Deshalb habe ich zu den Israeliten gesagt: Niemand unter euch darf
Blut geniessen, auch der Fremde, der in eurer Mitte lebt, darf kein
Blut geniessen.

17:13   Jeder unter den Israeliten oder der Fremde in eurer Mitte, der Wild
oder fuer den Genuss erlaubte Voegel erlegt, muss das Blut ausfliessen
lassen und es mit Erde bedecken.

17:14   Denn das Leben aller Wesen aus Fleisch ist das Blut, das darin ist.
Ich habe zu den Israeliten gesagt: Das Blut irgendeines Wesens aus
Fleisch duerft ihr nicht geniessen; denn das Leben aller Wesen aus
Fleisch ist ihr Blut. Jeder, der es geniesst, soll ausgemerzt werden.

17:15   Jeder, sei er einheimisch oder fremd, der ein verendetes oder
zerrissenes Tier isst, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser
baden und ist unrein bis zum Abend; dann ist er rein.
[11,40; Ex 22,30]

17:16   Wer seine Kleider nicht waescht und seinen Koerper nicht in Wasser
badet, muss die Folgen seiner Schuld tragen.