17:1 Das Heiligkeitsgesetz: 17,1 - 26,46 Schlachtungen und Blutgenuss: 17,1-16 Der Herr sprach zu Mose: [1-16: Dieser Text scheint zu fordern, dass die Schlachtung eines Tiers nur am Heiligtum geschehen darf, und zwar in Verbindung mit einem Opfer, wobei zumindest das Fett und das Blut Gott gehoeren. Ein solches Gesetz waere nur denkbar zur Zeit der Wuestenwanderung, wie sie sich die Priestertradition vorstellt. In Palaestina nach der Sesshaftwerdung waere es nicht durchfuehrbar gewesen. Vielleicht meint aber 17,1-9 nur, dass man nirgends als nur am Heiligtum Schlachtopfer darbringen darf. So ist jedenfalls Dtn 12 gemeint, wo ausdruecklich festgestellt wird, dass man ueberall einfache Schlachtungen vornehmen darf, wenn man nur das Blut nicht geniesst, sondern zur Erde rinnen laesst und mit Erde bedeckt. Auch in Lev 17 wird der Blutgenuss ausdruecklich verboten. Das Verbot wird in V. 11 damit begruendet, dass das Blut Sitz des Lebens und von Gott dazu vorgesehen ist, beim Suehnopfer als Ersatz fuer das durch die Suende verwirkte Blut des Suenders zu dienen.] 17:2 Rede zu Aaron, seinen Soehnen und allen Israeliten, und sag zu ihnen: Das ist es, worauf der Herr euch verpflichtet hat: 17:3 Jeder Mann aus dem Haus Israel, der innerhalb oder ausserhalb des Lagers ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege schlachtet 17:4 und das Tier nicht zum Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es dem Herrn vor seiner Wohnstaette zu opfern, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden; er hat Blut vergossen und soll aus der Mitte seines Volkes ausgemerzt werden. 17:5 Daher sollen die Israeliten die Opfer, die sie (jetzt noch) auf dem freien Feld schlachten, dem Priester fuer den Herrn zum Eingang des Offenbarungszeltes bringen und sie als Heilsopfer fuer den Herrn schlachten. [3,1-17] 17:6 Der Priester soll das Blut auf den Altar des Herrn am Eingang des Offenbarungszeltes giessen und das Fett zum beruhigenden Duft fuer den Herrn in Rauch aufgehen lassen. 17:7 Sie sollen nicht mehr ihre Schlachtopfer fuer Bocksdaemonen schlachten, mit denen sie Unzucht treiben. Das gelte ihnen und ihren kommenden Generationen als feste Regel. 17:8 Du sollst ihnen weiter sagen: Jeder Mann aus dem Haus Israel oder jeder Fremde in eurer Mitte, der ein Brand- oder Schlachtopfer darbringt, 17:9 ohne es zum Eingang des Offenbarungszeltes zu bringen, um es fuer den Herrn zu vollziehen, soll aus seinen Stammesgenossen ausgemerzt werden. 17:10 Jeder Mann aus dem Haus Israel oder jeder Fremde in eurer Mitte, der irgendwie Blut geniesst, gegen einen solchen werde ich mein Angesicht wenden und ihn aus der Mitte seines Volkes ausmerzen. 17:11 Die Lebenskraft des Fleisches sitzt naemlich im Blut. Dieses Blut habe ich euch gegeben, damit ihr auf dem Altar fuer euer Leben die Suehne vollzieht; denn das Blut ist es, das fuer ein Leben suehnt. [Gen 9,4; Dtn 12,23] 17:12 Deshalb habe ich zu den Israeliten gesagt: Niemand unter euch darf Blut geniessen, auch der Fremde, der in eurer Mitte lebt, darf kein Blut geniessen. 17:13 Jeder unter den Israeliten oder der Fremde in eurer Mitte, der Wild oder fuer den Genuss erlaubte Voegel erlegt, muss das Blut ausfliessen lassen und es mit Erde bedecken. 17:14 Denn das Leben aller Wesen aus Fleisch ist das Blut, das darin ist. Ich habe zu den Israeliten gesagt: Das Blut irgendeines Wesens aus Fleisch duerft ihr nicht geniessen; denn das Leben aller Wesen aus Fleisch ist ihr Blut. Jeder, der es geniesst, soll ausgemerzt werden. 17:15 Jeder, sei er einheimisch oder fremd, der ein verendetes oder zerrissenes Tier isst, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend; dann ist er rein. [11,40; Ex 22,30] 17:16 Wer seine Kleider nicht waescht und seinen Koerper nicht in Wasser badet, muss die Folgen seiner Schuld tragen.