14:1 Die Reinigungsriten fuer vom Aussatz Geheilte: 14,1-32 Der Herr sprach zu Mose: 14:2 Das ist das Gesetz fuer den Aussaetzigen, wenn er fuer rein erklaert wird: Man soll ihn zum Priester fuehren, 14:3 und der Priester soll vor das Lager herauskommen. Stellt er nach der Untersuchung fest, dass der Aussaetzige von seinem Aussatz geheilt ist, 14:4 soll er anordnen, dass man fuer den, der sich der Reinigung unterzieht, zwei lebende reine Voegel, Zedernholz, Karmesin und Ysop nimmt. 14:5 Dann soll er anordnen, den einen Vogel ueber einem Tongefaess mit Quellwasser zu schlachten. 14:6 Den lebenden Vogel, das Zedernholz, das Karmesin und den Ysop soll er nehmen und alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des ueber dem Quellwasser geschlachteten Vogels tauchen. 14:7 Nun soll er den, der sich der Reinigung vom Aussatz unterzieht, siebenmal besprengen und, nachdem er ihn fuer rein erklaert hat, den lebenden Vogel ins freie Feld fliegen lassen. 14:8 Der sich der Reinigung unterzieht, der soll seine Kleider waschen, sein ganzes Haar scheren, sich in Wasser baden und dann rein sein. Nachher darf er ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage ausserhalb seines Zeltes bleiben. 14:9 Am siebten Tag soll er sein ganzes Haar scheren, die Kopfhaare, den Bart und die Augenbrauen; alle Haare muss er scheren. Nachdem er seine Kleider gewaschen und seinen Koerper in Wasser gebadet hat, ist er rein. 14:10 Am achten Tag soll er zwei fehlerlose Widder, ein einjaehriges fehlerloses Schaf, drei Zehntel Efa Speiseopfermehl, das mit Oel vermengt ist, und ein Log Oel nehmen. 14:11 Der Priester, der die Reinigung vornimmt, soll den, der sich der Reinigung unterzieht, mit seinen Opfergaben am Eingang des Offenbarungszeltes vor dem Herrn aufstellen. 14:12 Dann soll er den einen Widder nehmen, ihn zusammen mit dem Log Oel als Schuldopfer darbringen und mit beiden den Darbringungsritus vor dem Herrn vollziehen. 14:13 Er soll den Widder an der Stelle schlachten, wo man das Suend- und das Brandopfer schlachtet, an dem heiligen Ort. Dieses Schuldopfer naemlich gehoert wie ein Suendopfer dem Priester, es ist etwas Hochheiliges. 14:14 Der Priester soll etwas Blut vom Schlachtopfer nehmen und es auf das rechte Ohrlaeppchen dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die grosse Zehe seines rechten Fusses. [8,23; Ex 29,20] 14:15 Dann soll er etwas von dem Log Oel nehmen und auf seinen eigenen linken Handteller giessen. 14:16 Er soll einen Finger seiner rechten Hand in das Oel, das auf seinem linken Handteller ist, tauchen und mit diesem Finger siebenmal Oel vor dem Herrn verspritzen. 14:17 Dann soll er etwas von dem auf seinem Handteller uebriggebliebenen Oel auf das rechte Ohrlaeppchen dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die grosse Zehe seines rechten Fusses, auf das Blut des Schuldopfers. 14:18 Den Rest des Oels, das er auf seinem Handteller hat, soll er auf den Kopf dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht. So soll er ihn vor dem Herrn entsuehnen. 14:19 Nun soll der Priester das Suendopfer durchfuehren und den, der sich der Reinigung unterzieht, von seiner Unreinheit entsuehnen. Danach soll er das Brandopfer schlachten 14:20 und dieses und das Speiseopfer auf dem Altar als Ganzopfer darbringen. Hat der Priester den betreffenden Menschen entsuehnt, so ist er rein. 14:21 Wenn er arm ist und seine Mittel nicht ausreichen, soll der Priester einen einzigen Schuldopferwidder fuer den Darbringungsritus nehmen, um ihn zu entsuehnen. Er soll nur ein Zehntel Efa Feinmehl, das mit Oel vermengt ist, und ein Log Oel als Speiseopfer nehmen, 14:22 und je nachdem es seine Mittel gestatten, soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, von denen die eine als Suendopfer und die andere als Brandopfer dienen soll. 14:23 Er soll sie am achten Tag zu seiner Reinigung dem Priester zum Eingang des Offenbarungszeltes vor den Herrn bringen. 14:24 Der Priester soll den Schuldopferwidder und das Log Oel nehmen und damit den Darbringungsritus vor dem Herrn vollziehen. 14:25 Hat er diesen Schuldopferwidder geschlachtet, dann nehme er etwas Blut vom Schuldopfer und tue es auf das rechte Ohrlaeppchen dessen, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die grosse Zehe seines rechten Fusses. 14:26 Er soll etwas Oel auf seinen linken Handteller giessen 14:27 und etwas von diesem Oel, das auf seinem linken Handteller ist, mit seinem rechten Zeigefinger siebenmal vor dem Herrn verspritzen. 14:28 Dann soll er etwas von dem Oel, das auf seinem Handteller ist, auf das rechte Ohrlaeppchen dessen, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die grosse Zehe seines rechten Fusses tun, und zwar auf die Stelle des Schuldopferblutes. 14:29 Den Rest des Oels auf seinem Handteller soll der Priester auf den Kopf dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht. So soll er ihn vor dem Herrn entsuehnen. 14:30 Seinen Mitteln entsprechend soll er die eine der beiden Turteltauben oder jungen Tauben 14:31 als ein Suendopfer und die andere als ein Brandopfer mit einem Speiseopfer verwenden. Der Priester soll damit den, der sich der Reinigung unterzieht, vor dem Herrn entsuehnen. 14:32 Das ist das Gesetz fuer einen, der vom Aussatz befallen ist und dessen Mittel fuer seine Reinigung nicht ausreichen. 14:33 Der Aussatz an Haeusern: 14,33-57 Der Herr sprach zu Mose und Aaron: 33-57: aehnliches wie zum Aussatz an Kleidern ist zum Aussatz an Haeusern zu sagen (vgl. die Anmerkung zu 13,47-59). 14:34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an einem Haus des Landes, das ihr besitzen werdet, Aussatz auftreten, 14:35 so soll der Hausherr kommen, es dem Priester anzeigen und sagen: Ich habe an meinem Haus so etwas wie Aussatz gesehen. 14:36 Der Priester soll anordnen, dass man das Haus raeumt, bevor er kommt, um das Uebel zu untersuchen; auf diese Weise wird das, was sich im Haus befindet, nicht unrein. Danach erst soll der Priester kommen, um das Haus zu besichtigen. 14:37 Stellt er dabei fest, dass sich an den Mauern des Hauses gruenlich-gelbe oder roetliche Vertiefungen zeigen, die Mulden in der Mauer bilden, 14:38 so soll der Priester aus dem Haus hinausgehen und den Eingang fuer sieben Tage abschliessen. 14:39 Am siebten Tag soll er wiederkommen. Stellt er bei der Besichtigung fest, dass sich das Uebel an den Hausmauern ausgebreitet hat, 14:40 so ordne er an, die Steine, die vom Uebel befallen sind, herauszureissen und sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort zu werfen. 14:41 Dann soll er die Innenwaende des Hauses abkratzen lassen, und man soll den so entfernten Moertel aus der Stadt hinausschaffen und an einen unreinen Ort schuetten. 14:42 Man soll andere Steine nehmen, um die herausgerissenen zu ersetzen, und das Haus mit frischem Moertel bestreichen. 14:43 Hat man die Steine entfernt, das Haus abgekratzt und neu verputzt und das Uebel bricht wieder aus, 14:44 soll der Priester kommen, um es zu besichtigen. Stellt er fest, dass sich das Uebel an dem Haus ausgebreitet hat, so ist boesartiger Aussatz an dem Haus; es ist unrein. 14:45 Man soll es niederreissen und seine Steine, seine Balken und seinen ganzen Moertelverputz vor die Stadt hinausbringen an einen unreinen Ort. 14:46 Jeder, der das Haus waehrend der Tage, an denen es durch den Priester verschlossen war, betreten hat, ist unrein bis zum Abend. 14:47 Wer im Haus geschlafen hat, muss seine Kleider waschen; wer im Haus gegessen hat, muss seine Kleider waschen. 14:48 Kommt aber der Priester, um das Uebel zu besichtigen, und stellt fest, dass sich das Uebel, nachdem das Haus neu verputzt wurde, nicht ausgebreitet hat, soll er das Haus fuer rein erklaeren, denn das Uebel ist abgeheilt. 14:49 Um das Haus zu entsuendigen, soll er zwei Voegel, Zedernholz, Karmesin und Ysop nehmen. 14:50 Er soll einen der Voegel ueber einem Tongefaess mit Quellwasser schlachten. 14:51 Dann soll er das Zedernholz, den Ysop, das Karmesin und den lebenden Vogel nehmen, um sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das Quellwasser zu tauchen. Er soll das Haus siebenmal besprengen und, 14:52 nachdem er das Haus mit dem Blut des Vogels, dem Quellwasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin entsuendigt hat, 14:53 den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus ins freie Feld fliegen lassen. So entsuehnt er das Haus, und es ist wieder rein. 14:54 Das ist das Gesetz fuer alle Faelle von Aussatz und Flechte, 14:55 von Aussatz an Kleidern und Haeusern, 14:56 von Geschwuelsten, Ausschlag und hellen Flecken, 14:57 zur Unterweisung, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz ueber den Aussatz.