12:1    Die Reinigung der Woechnerin: 12,1-8

Der Herr sprach zu Mose:
[1-8: Zur Unreinheit der Woechnerin vgl. die Einleitung.]

12:2    Sag zu den Israeliten: Wenn eine Frau niederkommt und einen Knaben
gebiert, ist sie sieben Tage unrein, wie sie in der Zeit ihrer Regel
unrein ist.

12:3    Am achten Tag soll man die Vorhaut des Kindes beschneiden,
[Gen 17,12]

12:4    und dreiunddreissig Tage soll die Frau wegen ihrer Reinigungsblutung
zu Hause bleiben. Sie darf nichts Geweihtes beruehren und nicht zum
Heiligtum kommen, bis die Zeit ihrer Reinigung vorueber ist.

12:5    Wenn sie ein Maedchen gebiert, ist sie zwei Wochen unrein wie waehrend
ihrer Regel. Sechsundsechzig Tage soll sie wegen ihrer
Reinigungsblutung zu Hause bleiben.

12:6    Wenn die Zeit ihrer Reinigung vorueber ist, soll sie, fuer einen Sohn
ebenso wie fuer eine Tochter, ein einjaehriges Schaf als Brandopfer
und eine junge Taube oder eine Turteltaube als Suendopfer zum
Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes bringen.

12:7    Er soll es vor dem Herrn darbringen und sie entsuehnen; so wird sie
von ihrem Blutfluss gereinigt. Das ist das Gesetz fuer eine Frau, die
einen Knaben oder ein Maedchen gebiert.

12:8    Wenn sie die Mittel fuer ein Schaf nicht aufbringen kann, soll sie
zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine als Brandopfer
und die andere als Suendopfer; der Priester soll sie entsuehnen, und
so wird sie gereinigt.
[Lk 2,24]