12:1 Die Reinigung der Woechnerin: 12,1-8 Der Herr sprach zu Mose: [1-8: Zur Unreinheit der Woechnerin vgl. die Einleitung.] 12:2 Sag zu den Israeliten: Wenn eine Frau niederkommt und einen Knaben gebiert, ist sie sieben Tage unrein, wie sie in der Zeit ihrer Regel unrein ist. 12:3 Am achten Tag soll man die Vorhaut des Kindes beschneiden, [Gen 17,12] 12:4 und dreiunddreissig Tage soll die Frau wegen ihrer Reinigungsblutung zu Hause bleiben. Sie darf nichts Geweihtes beruehren und nicht zum Heiligtum kommen, bis die Zeit ihrer Reinigung vorueber ist. 12:5 Wenn sie ein Maedchen gebiert, ist sie zwei Wochen unrein wie waehrend ihrer Regel. Sechsundsechzig Tage soll sie wegen ihrer Reinigungsblutung zu Hause bleiben. 12:6 Wenn die Zeit ihrer Reinigung vorueber ist, soll sie, fuer einen Sohn ebenso wie fuer eine Tochter, ein einjaehriges Schaf als Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube als Suendopfer zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes bringen. 12:7 Er soll es vor dem Herrn darbringen und sie entsuehnen; so wird sie von ihrem Blutfluss gereinigt. Das ist das Gesetz fuer eine Frau, die einen Knaben oder ein Maedchen gebiert. 12:8 Wenn sie die Mittel fuer ein Schaf nicht aufbringen kann, soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine als Brandopfer und die andere als Suendopfer; der Priester soll sie entsuehnen, und so wird sie gereinigt. [Lk 2,24]