7:1    Das Schuldopfer: 7,1-10

Fuer das Schuldopfer gilt folgendes Gesetz: Es ist etwas
Hochheiliges.
[(1-10) 5,1-26]

7:2    Dort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer
schlachten, und der Priester soll das Blut ringsum an den Altar
sprengen.

7:3    Dann soll er das ganze Fett davon darbringen: den Fettschwanz, das
Fett, das die Eingeweide bedeckt,

7:4    die beiden Nieren, das Fett ueber ihnen und das an den Lenden sowie
die Fettmasse, die er von der Leber und den Nieren losloest.

7:5    Der Priester lasse das alles auf dem Altar als Feueropfer fuer den
Herrn in Rauch aufgehen; es ist ein Schuldopfer.

7:6    Jede maennliche Person unter den Priestern darf davon essen; man soll
es an einem heiligen Ort essen. Es ist etwas Hochheiliges.

7:7    Fuer das Schuldopfer gilt dasselbe Gesetz wie fuer das Suendopfer. Es
gehoert dem Priester, der damit die Suehne vollzieht.

7:8    Das Fell des Opfertieres, das einer als ein Brandopfer zum Priester
bringt, gehoert dem Priester, der es darbringt.

7:9    Jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken oder in einem Kochtopf oder
auf einer Ofenplatte zubereitet wurde, gehoert dem Priester, der es
darbringt.

7:10   Jedes mit Oel vermengte und jedes trockene Speiseopfer gehoert allen
Soehnen Aarons ohne Unterschied.

7:11   Das Heilsopfer: 7,11-21

Fuer das Heilsopfer, das man fuer den Herrn darbringt, gilt folgendes
Gesetz:
[(11-21) 3,1-17]

7:12   Wenn man es als Dankopfer darbringt, soll man zu diesem
Dankschlachtopfer ungesaeuerten, mit Oel vermengten Kuchen hinzutun
und ungesaeuerte, mit Oel bestrichene Brotfladen sowie Kuchen aus
Feinmehl, das mit Oel vermengt und eingeruehrt ist.

7:13   Dazu soll man auch Gebaeck aus gesaeuertem Brot geben und das alles
zusammen mit dem Heilsopfer als Dankopfer darbringen.

7:14   Einen Teil von jeder Opfergabe soll man mit dem Erhebungsritus dem
Herrn darbringen; es gehoert dem Priester, der das Blut des
Heilsopfers sprengt.
[Der Erhebungsritus ist ein ritueller Akt, bei dem der Priester die
Opfergabe mit beiden Haenden hochhebt zum Zeichen dafuer, dass er sie
Gott anbietet.]

7:15   Das Opferfleisch des Schlachtdankopfers soll am Tag der Darbringung
gegessen werden; nichts davon darf bis zum naechsten Morgen
liegenbleiben.

7:16   Wenn es sich um ein Geluebde oder um ein freiwilliges Opfer handelt,
darf das Fleisch am Tag der Darbringung und am folgenden Tag
gegessen werden; was uebrigbleibt, darf gegessen werden;

7:17   was aber vom Fleisch des Schlachtopfers dann noch uebrigbleibt, soll
am dritten Tag verbrannt werden.

7:18   Wenn man vom Fleisch des Heilsopfers am dritten Tag isst, findet der
Darbringende keine Annahme. Es wird ihm nicht angerechnet und ist
untauglich, und die Person, die davon isst, muss die Folgen ihrer
Schuld tragen.

7:19   Fleisch, das mit irgend etwas Unreinem in Beruehrung kommt, darf man
nicht essen; man soll es im Feuer verbrennen. Jeder Reine darf
Opferfleisch essen;

7:20   wenn aber jemand im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des
Heilsopfers isst, das dem Herrn gehoert, soll er aus seinen
Stammesgenossen ausgemerzt werden.

7:21   Wenn jemand mit irgend etwas Unreinem in Beruehrung kommt, sei es mit
etwas Unreinem von einem Menschen oder einem unreinen Tier oder
irgendeiner unreinen, abscheulichen Sache, und dann vom Fleisch
eines Heilsopfers isst, das fuer den Herrn geopfert wird, soll er aus
seinen Stammesgenossen ausgemerzt werden.

7:22   Das Verbot von Fett- und Blutgenuss: 7,22-27

Der Herr sprach zu Mose:

7:23   Sag zu den Israeliten: Von Rind, Schaf oder Ziege duerft ihr
keinerlei Fett essen.

7:24   Das Fett eines verendeten oder zerrissenen Tieres kann zu jedem
Zweck verwendet werden, doch essen duerft ihr es auf keinen Fall.
[Ex 22,30]

7:25   Jeder, der dennoch das Fett eines Tieres isst, das man als Feueropfer
fuer den Herrn darbringt, soll aus seinen Stammesgenossen ausgemerzt
werden.

7:26   Wo immer ihr wohnt, duerft ihr kein Blut geniessen, weder von Voegeln,
noch vom Vieh.
[Gen 9,4]

7:27   Wer Blut geniesst, soll aus seinen Stammesgenossen ausgemerzt werden.

7:28   Die Feueropfer: 7,28-38

Der Herr sprach zu Mose:

7:29   Sag zu den Israeliten: Wer ein Tier als Heilsopfer fuer den Herrn
darbringen will, soll davon als Opfergabe fuer den Herrn folgendes
herbeibringen:

7:30   Mit seinen Haenden bringe er als Feueropfer fuer den Herrn das Fett
des Bruststueckes; er soll dieses Fett und die Brust bringen, die er
vor dem Herrn hin- und herschwingen und so darbringen soll.

7:31   Der Priester lasse das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen, die
Brust aber gehoert Aaron und seinen Soehnen.

7:32   Fuer den Erhebungsritus gebt von euren Heilsopfern die rechte
Schenkelkeule dem Priester!

7:33   Diese rechte Schenkelkeule soll jenem der Soehne Aarons als Anteil
gehoeren, der das Blut und das Fett des Heilsopfers darbringt.

7:34   Ich nehme naemlich von den Heilsopfern der Israeliten die Brust fuer
den Darbringungsritus und die Schenkelkeule fuer den Erhebungsritus
und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Soehnen als ein dauerndes
Anrecht, das die Israeliten ihnen gewaehren muessen.

7:35   Das also ist der Anteil Aarons und seiner Soehne an den Feueropfern
des Herrn an dem Tag, an dem er sie dem Herrn als Priester
darbringt.

7:36   Das hat der Herr ihnen zu geben befohlen an dem Tag, an dem er sie
unter den Israeliten salbte. Das gelte fuer sie als feste Regel von
Generation zu Generation.

7:37   Das ist das Gesetz fuer Brandopfer, Speiseopfer, Suendopfer,
Schuldopfer, Priestereinsetzungsopfer und Heilsopfer.

7:38   So hat es der Herr dem Mose auf dem Sinai an dem Tag aufgetragen, an
dem er die Israeliten verpflichtete, ihre Gaben dem Herrn in der
Wueste Sinai darzubringen.